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Ratgeber

Angebot schreiben: Aufbau, rechtliche Regeln und Tipps für mehr Aufträge

6 Min. Lesezeit
Angebot schreibennimaro Ratgeber
Inhalt 10 Abschnitte
  1. Was ein Angebot rechtlich ist
  2. Die Bestandteile eines vollständigen Angebots
  3. Positionen richtig beschreiben
  4. Preise darstellen
  5. Zahlungsbedingungen
  6. So erhöhst du die Annahmequote
  7. Vom Angebot zur Rechnung
  8. Beispiel: ein Angebot Schritt für Schritt
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Ein gutes Angebot verkauft, bevor du verhandelst. Es zeigt dem Kunden genau, was er bekommt, was es kostet und bis wann der Preis gilt – und es schützt dich, wenn später über Umfang oder Mehrkosten diskutiert wird. Dieser Leitfaden zeigt, welche Bestandteile in ein Angebot gehören, was rechtlich zu beachten ist und wie du die Annahmequote erhöhst.

Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was ein Angebot rechtlich ist

Ein Angebot ist ein verbindlicher Vorschlag zum Abschluss eines Vertrags. Nimmt der Kunde es unverändert an, ist der Vertrag geschlossen – in Österreich nach den Regeln des ABGB (§§ 861 ff.), in Deutschland nach dem BGB (§§ 145 ff.). Daraus folgen zwei praktische Punkte:

  • Du bist an dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft. Setzt du keine Frist, gilt eine angemessene Frist, in der man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen kann. Eine klare Frist („gültig bis 30.11.2026“) schafft Sicherheit für beide Seiten.
  • Willst du unverbindlich bleiben, musst du das ausdrücklich schreiben, etwa „freibleibend“ oder „unverbindlich“. Dann ist dein Schreiben rechtlich eine Einladung, ein Angebot zu stellen.

Kostenangebot und Preisüberschreitung

Bei Werkleistungen – Handwerk, Reparaturen, Gestaltung – schätzt man den Preis oft vorab. Das Gesetz nennt das Kostenvoranschlag; im Alltag spricht man auch vom Kostenangebot. In Österreich unterscheidet § 1170a ABGB zwischen verbindlicher Schätzung, bei der der Preis nicht überschritten werden darf, und unverbindlicher Schätzung. Zeichnet sich bei einer unverbindlichen Schätzung eine beträchtliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren, sonst verlierst du den Anspruch auf die Mehrkosten. Gegenüber Verbrauchern gilt nach § 5 Konsumentenschutzgesetz: Die Richtigkeit des Kostenangebots gilt als gewährleistet, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wird, und für die Erstellung darfst du nur dann etwas verlangen, wenn du vorher darauf hingewiesen hast. In Deutschland regelt § 649 BGB die wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags ähnlich.

Die Bestandteile eines vollständigen Angebots

  1. Deine Firmendaten mit Anschrift, UID-Nummer und Logo.
  2. Kundendaten und gegebenenfalls Ansprechpartner.
  3. Angebotsnummer und Datum. Eine eigene Nummer macht es einfach, bei Rückfragen und später in der Rechnung darauf zu verweisen.
  4. Betreff, der das Projekt in einer Zeile beschreibt: „Hochzeitsfloristik 14.06.2027, Schloss Laudon“.
  5. Kurze Einleitung, die auf die Anfrage Bezug nimmt.
  6. Leistungsbeschreibung in Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis.
  7. Summen: Netto, Umsatzsteuer nach Steuersatz, Brutto – bzw. der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
  8. Gültigkeit des Angebots.
  9. Leistungszeitraum oder Liefertermin.
  10. Zahlungsbedingungen, etwa Zahlungsziel, Anzahlung und Schlusszahlung.
  11. Was nicht enthalten ist – zum Beispiel Anfahrt, Material, Entsorgung oder Lizenzen.
  12. Verweis auf deine AGB, falls du welche verwendest, und ein klarer nächster Schritt: „Zur Beauftragung genügt eine kurze Antwort auf diese E-Mail.“

Positionen richtig beschreiben

Die meisten Diskussionen nach einem Auftrag entstehen nicht über den Preis, sondern über den Umfang. Deshalb lohnt es sich, Positionen so zu formulieren, dass ein Außenstehender versteht, was geliefert wird.

UnklarKlar
Website-Erstellung pauschalWebsite mit 5 Unterseiten (Start, Leistungen, Über uns, Kontakt, Impressum), responsive, inkl. 2 Korrekturschleifen
Reinigung BüroUnterhaltsreinigung Büro 180 m², 2 × wöchentlich, inkl. Sanitärräume und Küche, exkl. Fensterreinigung
BeratungSteuerliches Erstgespräch 90 Minuten, inkl. schriftlicher Zusammenfassung

Wenn du Zusatzleistungen anbietest, kannst du sie als optionale Positionen aufführen, die nicht in der Summe enthalten sind. Der Kunde sieht so, was möglich ist, und kann bequem erweitern.

Preise darstellen

  • Netto oder brutto? Gegenüber Unternehmen sind Nettopreise üblich, gegenüber Privatkunden muss der Endpreis inklusive Umsatzsteuer klar erkennbar sein.
  • Pauschal oder nach Aufwand? Pauschalen geben dem Kunden Sicherheit, bergen aber für dich das Risiko, wenn der Aufwand steigt. Bei unklarem Umfang hilft eine Kombination: Pauschale für den klar definierten Teil, Stundensatz für alles Weitere.
  • Rabatte sichtbar machen: Ein ausgewiesener Nachlass wirkt stärker als ein stillschweigend niedrigerer Preis.

Zahlungsbedingungen

Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung üblich. Sie deckt Material und Vorleistungen ab und zeigt, dass der Kunde den Auftrag ernst meint. Schreib Höhe und Fälligkeit ausdrücklich ins Angebot, etwa „Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Fertigstellung, zahlbar binnen 14 Tagen“. Bei kleinen Aufträgen ist die Bezahlung nach Fertigstellung kundenfreundlicher. Wichtig: Über eine Anzahlung stellst du eine eigene Rechnung aus, die in der Schlussrechnung abgezogen wird – mehr dazu im Beitrag Rechnung richtig schreiben.

So erhöhst du die Annahmequote

  1. Schnell antworten. Wer innerhalb eines Tages ein sauberes Angebot schickt, ist oft schon im Vorteil, bevor über Preise gesprochen wird.
  2. In der Sprache des Kunden schreiben. Statt Fachbegriffen das Ergebnis beschreiben: nicht „Fugensanierung“, sondern „Fugen im Bad werden erneuert, damit sich kein Schimmel bildet“.
  3. Eine klare Empfehlung geben. Bei Varianten sagen, welche du empfiehlst und warum.
  4. Nachfassen. Eine kurze, freundliche Nachfrage einige Tage nach dem Versand bringt häufig die Entscheidung. Wichtig ist, nur bei offenen Angeboten nachzufassen – nicht bei Kunden, die bereits beauftragt oder abgesagt haben.
  5. Einheitlich auftreten. Gleiches Layout, gleiche Struktur, gleiche Bedingungen wirken professionell und sparen dir Zeit.

Vom Angebot zur Rechnung

Ist das Angebot angenommen, sollte die Rechnung genau die Positionen enthalten, die vereinbart wurden – ergänzt um Leistungsdatum und Rechnungsnummer. In nimaro übernimmst du ein angenommenes Angebot mit einem Klick in die Rechnung, und die Übersicht zeigt dir, welche Angebote noch offen sind.

Beispiel: ein Angebot Schritt für Schritt

Eine Floristin erhält die Anfrage eines Brautpaars für eine Hochzeit im Juni. So könnte ihr Angebot aufgebaut sein:

Angebot Nr. A-2026-031 vom 01.11.2026
Betreff: Hochzeitsfloristik 14.06.2027

Vielen Dank für Ihre Anfrage und das nette Gespräch. Gerne biete ich Ihnen an:

1. Brautstrauß, Pfingstrosen und Eukalyptus, 1 Stück – 180,00 €
2. Tischgestecke niedrig, 12 Stück à 35,00 € – 420,00 €
3. Anstecker für Trauzeugen, 4 Stück à 12,00 € – 48,00 €
4. Lieferung und Aufbau am 14.06.2027 vor Ort – 60,00 €
Optional: Blumenbogen für die Trauung – 650,00 € (nicht in der Summe enthalten)

Summe netto 708,00 € · 20 % USt. 141,60 € · Gesamt 849,60 €

Gültig bis 30.11.2026. Anzahlung 30 % bei Auftragserteilung, Restbetrag nach der Hochzeit binnen 14 Tagen. Nicht enthalten: Abholung von Leihgefäßen nach dem Fest. Zur Beauftragung genügt eine kurze Antwort auf diese E-Mail.

Was dieses Beispiel richtig macht: Der Betreff nennt Anlass und Datum, jede Position hat Menge und Einzelpreis, die optionale Leistung ist klar abgegrenzt, Gültigkeit und Zahlungsbedingungen stehen ausdrücklich da, und der nächste Schritt ist für das Paar ganz einfach. Ändert sich später die Zahl der Tische, ist sofort nachvollziehbar, wie sich der Preis anpasst.

Häufige Fragen

Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?

Üblich sind zwei bis vier Wochen. Bei stark schwankenden Materialpreisen eher kürzer, bei Projekten mit langer Entscheidungsphase länger. Wichtig ist, dass die Frist ausdrücklich im Angebot steht.

Darf ich für ein Angebot Geld verlangen?

Ja, wenn du es vorher vereinbarst. Gegenüber Verbrauchern in Österreich darfst du für einen Kostenvoranschlag nur dann ein Entgelt verlangen, wenn du vorher darauf hingewiesen hast (§ 5 KSchG). Häufig wird das Entgelt bei Auftragserteilung angerechnet.

Muss ein Angebot schriftlich sein?

Nein, auch ein mündliches Angebot ist verbindlich. Ein schriftliches Angebot – als PDF per E-Mail genügt – ist aber dringend zu empfehlen: Es hält Leistungsumfang, Preis und Bedingungen fest und ist im Streitfall der wichtigste Nachweis. Bestätigt der Kunde per E-Mail, hast du die Beauftragung gleich mit dokumentiert.

Was passiert, wenn der Kunde das Angebot mit Änderungen zurückschickt?

Eine Annahme mit Änderungen gilt rechtlich als neues Angebot des Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn du diese geänderte Fassung annimmst. Am saubersten ist es, ein überarbeitetes Angebot mit neuer Versionsnummer zu schicken.

Quellen

  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, §§ 861 ff. und § 1170a – ris.bka.gv.at
  • Konsumentenschutzgesetz, § 5 – ris.bka.gv.at
  • Bürgerliches Gesetzbuch (DE), §§ 145–150 und § 649 – gesetze-im-internet.de
  • Wirtschaftskammer Österreich: Kostenvoranschlag – wko.at