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nimaro

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Häufige Fragen zu nimaro

Die wichtigsten Antworten zu Test, Vertrag, Daten und Steuerberatung. Fehlt deine Frage? Im Ratgeber erklären wir Rechnung, Angebot, Kleinunternehmerregelung und Belege ausführlich.

Testzeitraum und Vertrag

Wie lange kann ich nimaro gratis testen?

14 Tage mit allen Funktionen des gewählten Tarifs. Am 11. Tag erinnern wir dich per E-Mail. Kündigst du nicht bis zum 14. Tag, wird der Tarif ab Tag 15 monatlich abgebucht.

Warum muss ich schon beim Test eine Zahlungsart hinterlegen?

Damit nach dem Test ohne Unterbrechung weitergearbeitet werden kann und du nichts neu eingeben musst. Abgebucht wird im Testzeitraum nichts; kündigst du vorher, bleibt es dabei.

Kann ich als Privatperson bestellen?

Nein. nimaro richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also Selbstständige, Einzelunternehmen und Gesellschaften.

Wie kündige ich?

Mit einem Klick in deinem Konto oder per E-Mail. Im Testzeitraum ist die Kündigung kostenlos, danach ist der Tarif monatlich kündbar.

Daten und Sicherheit

Wo liegen meine Daten?

Jeder Kunde arbeitet in einer eigenen, von anderen getrennten Instanz. Andere Kunden sehen deine Angebote, Rechnungen und Belege nicht.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Vor dem Ende deines Tarifs kannst du Rechnungen, Belege und Exporte herunterladen. Das ist wichtig, weil du Rechnungen und Belege gesetzlich mehrere Jahre aufbewahren musst – in Österreich in der Regel sieben Jahre.

Brauche ich eine Installation oder einen eigenen Server?

Nein. nimaro läuft im Browser am Computer und am Handy. Du meldest dich über den Login oben auf der Seite an.

Steuerberatung und Jahresabschluss

Ist nimaro eine Registrierkasse?

Nein. nimaro ist keine Registrierkasse. Für Barumsätze brauchst du in Österreich weiterhin eine Registrierkasse nach RKSV – nimaro übernimmt Angebote, Rechnungen, Zahlungseingang und Belege.

Registrierkassenpflicht besteht in Österreich ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 € bar (auch Karte, Bankomat, Gutscheine) eingenommen werden (§ 131b BAO). Quelle: Unternehmensserviceportal usp.gv.at, Registrierkassenpflicht; Stand: 01.11.2026.

Ersetzt nimaro meine Steuerberatung?

Nein. nimaro ordnet Rechnungen und Belege und erstellt einen Export. Steuererklärung und Jahresabschluss bleiben Aufgabe der Steuerberatung – oder, bei einer kleinen GmbH, des Inhabers selbst auf eigene Verantwortung.

Darf ich den Jahresabschluss meiner GmbH selbst einreichen?

Einreichen muss ihn ohnehin die Geschäftsführung, elektronisch beim Firmenbuchgericht, spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag. Eine gesetzliche Pflicht, dass bei einer kleinen GmbH eine Steuerberatung den Abschluss unterzeichnet, gibt es nicht. Üblich und sicherer ist es dennoch, ihn von der Steuerberatung erstellen und bestätigen zu lassen. Wer ihn selbst macht, trägt die Verantwortung für die Richtigkeit.

Brauche ich als Einzelunternehmer eine Bilanz?

Einzelunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen keine Bilanz und reichen nichts beim Firmenbuch ein. Bilanzieren muss, wer die Umsatzgrenze für die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB überschreitet oder eine Kapitalgesellschaft betreibt. Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht der Export aus nimaro als Grundlage.

Funktionen

Kann ich als Kleinunternehmer Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben?

Ja. Du stellst im Programm ein, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzt; die Rechnungen enthalten dann statt der Umsatzsteuer den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Mehr dazu im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Gibt es Lohnverrechnung und Zeiterfassung?

Nicht in nimaro. Für Betriebe mit Personal gibt es eigene Programme: reinigungs-crm.at und bau-crm.at.